Neue Widerrufsbelehrung ab dem 11.06.2010
Posted on 27. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Handel im Internet
Am 11.06.2010 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ in Kraft. Dies bedeutet Änderung für den e-Commerce sowohl für Webshops als auch eBay-Shops.
Durch die neue Widerrufsbelehrung soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, um Abmahnungen deswegen zu mindern. Da sich das Belehrungsmuster ändert und auch ein Gesetz wegfällt, auf das das bisherige Widerrufsmuster Bezug genommen hat, betrifft die Gesetzesänderung alle Internethändler.
Abmahnungen bei Amazon
Posted on 08. Mrz, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Blog, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Neben eBay können auch bei Amazon Waren über das Internet verkaufen. Auch viele gewerbliche Händler haben amazon.de als Plattform für sich entdeckt. Dadurch besteht wie bei eBay aber hier für die Verkäufer die Gefahr, Abmahnungen zu kassieren.
Die Gefahren lauern auch bei Amazon bei Verstößen gegen die Informationspflichten des Händlers, Widerrufsbelehrung, AGB, Händlerinformationen sowie gegen die Preisangabeverordnung.
Das Problem wird für die Verkäufer dadurch verstärkt, dass Amazon die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erschwert. So besteht z.B. nicht die Möglichkeit bei den Verkaufspreisen „inkl. MwSt.“ anzufügen. Auch die Einbeziehung von AGB und Impressum wird beschränkt. Aufgrund dieser Hürden werden viele Abmahnungen gegen Amazon-Händler versandt.
Als unfreiwilliger Unternehmer bei eBay
Posted on 26. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Wer bei eBay unterwegs ist, sollte klar sein, dass zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern unterschieden wird. Den gewerblichen Händler treffen vielerlei Rechtspflichten, die er erfüllen muss, wenn er sich der Gefahr von Abmahnungen nicht aussetzen will. So müssen gewerbliche Verkäufer das Widerrufsrecht beachten und eine entsprechende Belehrung mitteilen. Es bestehen Pflichten bei der Gewährleistung von Neuwaren, sowie Pflichten aus dem Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Rundum: Gewerbliche Verkäufer sind einem erheblich erhöhten Abmahnrisiko ausgesetzt, als Verkäufer, die nur privat handeln.
BGH zur Widerrufsbelehrungen für Onlineshops
Posted on 11. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Allgemein, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht
Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln, die in einem eBay-Shop verwendet wurden, für unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 219/08). Der Grund dafür ist, dass der BGH der Ansicht ist, dass die Klauseln gegen Transparenzgebot verstoßen und Kunden unangemessen benachteiligen.
Konkret hat der BGH folgende Klausel für unwirksam erklärt:
Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.


