Veraltetes Impressum ist ein Abmahngrund

Posted on 09. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht

Für die meisten Webseiten bestehen konkrete Informationspflichten; das sogenannte Impressum. Die dort zu machenden Angaben hängen von der Rechtsforum und/oder dem Beruf des Anbieters ab und folgen aus § 5 TMG und § 55 RStV.

Der Fall: Nun hat das Landgericht Leipzig (Az. 01 HK 0 3939/09) entschieden, dass ein Impressum stets auf dem aktuellsten Stand gebracht werden muss. Für die Richter gilt eine Impressums-Angabe bereits dann als veraltet, wenn dort eine alte Anschrift oder ein bereits nicht mehr im Unternehmen befindlicher Geschäftsführer aufgeführt ist.

Verzögerte Bearbeitung von widerrufenen Verträgen verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Posted on 12. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Handel im Internet, Wettbewerbsrecht

Wenn Kunden zum Beispiel für Telefondienstleistungen zu einem anderen Anbieter wechseln, kommen sich der alte und der neue Telefonanbieter oft in die Quere, wenn der Kunde den neuen Vertrag widerruft.

Der Fall: Ein Unternehmen (A) hatte einen Konkurrenten wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht in Anspruch genommen. Hintergrund war, dass Kunden, die von Unternehmen A zu Unternehmen B wechselten von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben aber die Bearbeitung des Widerrufs verzögert wurde, so dass der Kunde länger als üblich an Unternehmen B gebunden war.

Zur Zulässigkeit von Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“

Posted on 08. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Blog, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht

Ein Händler der unter anderem Haushaltsgeräte vertreibt, hatte eine Werbung mit dem Aufreißer „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ geschaltet. Die Besonderheit dabei war, dass die Werbung erst an dem Tag veröffentlicht wurde, als auch der Rabatt gelten sollte.

Hiergegen hat sich ein anderer Händler gewandt, der auch im Bereich der Haushaltswaren tätig ist. Der Fall ging über mehrere Instanzen und wurde nun vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 31.03.2010 – Az. I ZR 75/08) entschieden.

Twitter und die juristischen Gefahren für Unternehmen

Posted on 04. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Wettbewerbsrecht

Viele twitternden Unternehmen ignorieren die rechtlichen Konsequenzen, die diese Form des Marketings in sich birgt. Aufgrund der Vielzahl von fehlerhaften Twitterauftritten ist daher mit einer neuen Abmahnwelle zu rechnen.

Es fängt schon mit der fehlerhaften Ansicht an, dass viele Twitterer annehmen, ihre Twitteraccounts werden ausschließlich privat genutzt. Berichtet jemand nur aus seinem Privatleben, ist der Fall klar. Liegt jedoch eine Mischung zwischen privaten und geschäftlichen Tweets vor, dann haftet man für alle Tweets dieses Accounts so, als ob alle geschäftlich wären.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Posted on 16. Okt, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll den Geschäftsverkehr regeln und schützen. Nach § 1 UWG sollen Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden.

Nicht ganz einfach ist die Bewerbung von Eigenschaften einer Ware oder Leistung. Denn wenn eine Eigenschaft besonders betont wird, die zu dem Wesen der Ware/Dienstleistung gehören oder gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Aussage trotz ihrer objektiven Richtigkeit im Sinne des § 3 UWG irreführend. Dies hat zur Folge, dass ein Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt werden kann.

Beispiele

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Posted on 20. Jul, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Markenrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht

Erhält jemand eine Abmahnung, dann wird diese Person regelmäßig aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das abgemahnte Verhalten (z.B. Urheberrechtsverletzung bei P2P, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etc.) in der Zukunft zu unterlassen.

Häufig wird die Unterlassungserklärung dann noch dahingehend ergänzt, dass sich der Abgemahnte verpflichten soll, die anwaltlichen Kosten der Abmahnung zu übernehmen.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann sollte natürlich auch nicht die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ist die Rechtsverletzung aber tatsächlich gegeben, dann liegt die Abgabe der Unterlassungserklärung nahe.

Hier steckt der Abgemahnte jetzt in einer Zwickmühle: