Haftungsfalle „Tell -a-Friend“-Funktion

Posted on 01. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Wettbewerbsrecht

In Online-Shops und auf anderen Seiten wird oft eine sogenannte „Tell-a-Friend“-Funktion angeboten. Damit kann ein Besucher auf dieser Seite die eMail-Adresse eines Dritten auf der Seite eingeben, worauf hin der Dritte eine eMail erhält und auf die Webseite aufmerksam gemacht wird.

Diese Funktion stellt für Webseitenbetreiber aber ein Haftungsrisiko dar, denn die eMail, die durch diese Funktion an den Dritten versendet wird, ist oft als Spam einzustufen. Als Folge haftet der Webseitenbetreiber als Versender dieser unerlaubten Werbung.

Zur Zulässigkeit von Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“

Posted on 08. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Blog, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht

Ein Händler der unter anderem Haushaltsgeräte vertreibt, hatte eine Werbung mit dem Aufreißer „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ geschaltet. Die Besonderheit dabei war, dass die Werbung erst an dem Tag veröffentlicht wurde, als auch der Rabatt gelten sollte.

Hiergegen hat sich ein anderer Händler gewandt, der auch im Bereich der Haushaltswaren tätig ist. Der Fall ging über mehrere Instanzen und wurde nun vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 31.03.2010 – Az. I ZR 75/08) entschieden.

Problem beim Online-Marketing: Die Abmeldung vom Newsletter bei mehreren eMail-Adressen

Posted on 06. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Handel im Internet, Marketing, Wettbewerbsrecht

Bekommt jemand eine unerwünschte Werbung per eMail, dann hat der Empfänger einen Anspruch darauf, dass er aus dem Verteiler genommen wird. Oftmals wird der Versender der eMails von dem Empfänger direkt angeschrieben und es wird die Löschung direkt aus dem Verteiler gefordert.

Problematischer wird es, wenn der Versender einer unerlaubten Werbemail eine Unterlassungserklärung abgibt. Dazu kann es z.B. kommen, wenn der Empfänger einer Werbemail einen Rechtsanwalt beauftragt, der den Werbenden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordert.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Posted on 16. Okt, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll den Geschäftsverkehr regeln und schützen. Nach § 1 UWG sollen Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden.

Nicht ganz einfach ist die Bewerbung von Eigenschaften einer Ware oder Leistung. Denn wenn eine Eigenschaft besonders betont wird, die zu dem Wesen der Ware/Dienstleistung gehören oder gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Aussage trotz ihrer objektiven Richtigkeit im Sinne des § 3 UWG irreführend. Dies hat zur Folge, dass ein Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt werden kann.

Beispiele