Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?

Posted on 26. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht

Viele Abmahnungen im Internet haben einen wettbewerbsrechtlichen Hintergrund. Es geht – einfach gesagt – darum, dass z.B. ein Internethändler aufgrund einer Regelung in seinen AGB oder aufgrund einer irreführenden Werbeaussage einen Wettbewerbsvorteil hat.

Nun kann ein Internethändler seinen Konkurrenten im Wege einer Abmahnung auffordern, sein Angebot rechtmäßig zu gestalten und den Wettbewerbsverstoß einzustellen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer derartigen Abmahnung ist daher ein Wettbewerbsverhältnis. Nach Rechtsprechung der Gerichte liegt ein solches Wettbewerbsverhältnis vor, „wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann“. So ist klar, dass zwei Webshops die Computerhardware verkaufen gegenseitig Mitbewerber sind. Aber es gibt viele Fälle, bei denen es nicht auf den ersten Blick klar ist, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.

Lieferzeitangaben: “in der Regel” ist nicht gleich “circa”

Posted on 25. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Blog, Handel im Internet

Bei dem Handel im Internet – gleich ob in einem Webshop oder bei eBay – ist Vorsicht geboten, bei der Angabe der Lieferzeiten. Nach überwiegender Ansicht besteht eine Pflicht des Verkäufers, die Dauer der Lieferzeit anzugeben.

Der Verkäufer kann aber oft nicht auf den Tag genau sagen, wann die Lieferung erfolgt. Wird hier ein konkreter Zeitpunkt benannt, dann kommt der Verkäufer schnell in Lieferverzug, wenn das konkrete Datum doch nicht eingehalten werden kann.

BGH zur Widerrufsbelehrungen für Onlineshops

Posted on 11. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Allgemein, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht

Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln, die in einem eBay-Shop verwendet wurden, für unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 219/08). Der Grund dafür ist, dass der BGH der Ansicht ist, dass die Klauseln gegen Transparenzgebot verstoßen und Kunden unangemessen benachteiligen.

Konkret hat der BGH folgende Klausel für unwirksam erklärt:

Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.

Warum verschiedene AGB-Versionen für eBay und Onlineshops wichtig sind

Posted on 28. Okt, 2009 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Vertragsrecht

Viele Onlinhändler haben sowohl einen Internetshop als auch einen eBay-Shop. Nur weil beide Shops im Internet betrieben werden, heißt dies aber nicht, dass Onlinehändler auf beiden Plattformen dieselben AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden sollten.

Nutzt man beispielsweise seine AGB des Internetshops auch für den eBay-Shop kann dies zu Abmahnungen von Konkurrenten führen. Der Grund dafür ist folgender: Bei eBay kommt der Vertrag zwischen dem Händler und dem Kunden nach einem festen Ablauf zusammen. Außerdem sind die Angebote, die der Händler bei eBay einstellt, verbindlich. Anders kann dies beim Onlineshop geregelt sein.