Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?
Posted on 26. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Viele Abmahnungen im Internet haben einen wettbewerbsrechtlichen Hintergrund. Es geht – einfach gesagt – darum, dass z.B. ein Internethändler aufgrund einer Regelung in seinen AGB oder aufgrund einer irreführenden Werbeaussage einen Wettbewerbsvorteil hat.
Nun kann ein Internethändler seinen Konkurrenten im Wege einer Abmahnung auffordern, sein Angebot rechtmäßig zu gestalten und den Wettbewerbsverstoß einzustellen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer derartigen Abmahnung ist daher ein Wettbewerbsverhältnis. Nach Rechtsprechung der Gerichte liegt ein solches Wettbewerbsverhältnis vor, „wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann“. So ist klar, dass zwei Webshops die Computerhardware verkaufen gegenseitig Mitbewerber sind. Aber es gibt viele Fälle, bei denen es nicht auf den ersten Blick klar ist, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.
Zur Zulässigkeit von Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“
Posted on 08. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Blog, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Ein Händler der unter anderem Haushaltsgeräte vertreibt, hatte eine Werbung mit dem Aufreißer „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ geschaltet. Die Besonderheit dabei war, dass die Werbung erst an dem Tag veröffentlicht wurde, als auch der Rabatt gelten sollte.
Hiergegen hat sich ein anderer Händler gewandt, der auch im Bereich der Haushaltswaren tätig ist. Der Fall ging über mehrere Instanzen und wurde nun vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 31.03.2010 – Az. I ZR 75/08) entschieden.
Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen
Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.
Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:
16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens
Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Posted on 16. Okt, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht soll den Geschäftsverkehr regeln und schützen. Nach § 1 UWG sollen Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden.
Nicht ganz einfach ist die Bewerbung von Eigenschaften einer Ware oder Leistung. Denn wenn eine Eigenschaft besonders betont wird, die zu dem Wesen der Ware/Dienstleistung gehören oder gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Aussage trotz ihrer objektiven Richtigkeit im Sinne des § 3 UWG irreführend. Dies hat zur Folge, dass ein Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt werden kann.
Beispiele


