Plagiate und das Urheberrecht – Wenn der eigene Text auf einer fremden Webseite auftaucht
Posted on 17. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Copy & Paste ist eine vielgeschätzte Handhabe im Internet. Texte sind schnell kopiert und landen dann nicht selten für die weitere Verwendung in einem Dokument oder sogar der fremden Webseite.
Hier kann der Urheber des Textes oftmals tätig werden, wenn die Verwendung des Textes ohne Erlaubnis geschieht und sich der Verwender damit brüstet selbst Urheber zu sein.
Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Text vom Urheberrecht geschützt ist. Nach § § 2 Abs. 1 Nr. 1 Urhebergesetz sind auch sog. Sprachwerke geschützt, soweit sie entweder aufgrund der Darstellungsform (z.B. Versform) oder aufgrund des Inhaltes eine persönliche geistige Schöpfung beinhalten.
Die Panoramafreiheit
Posted on 26. Mrz, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Interessen an einem sogenannten Geisteswerk (Skulptur, Foto, etc.). Dieser Schutz geht vom Grundsatz her soweit, dass auch Werke, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Skulptur auf einem Platz) davor geschützt sind, bildlich wiedergeben zu dürfen (z.B. ein Foto von der Skulptur zu machen).
Dieser strenge Schutzgedanke wird aber durch § 59 Urhebergesetz eingeschränkt. Ohne diese Regelung wäre insbesondere das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit kaum möglich. Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind. So ist z.B. ein Gebäude, das hinter einer hohen Hecke steht, nicht öffentlich einsehbar und ein Foto davon würde das Urheberrecht verletzen.
Haftung des Anschlussinhabers bei Abmahnungen wegen Musikdownloads
Posted on 22. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Urheberrecht
Wer haftet zum Beispiel, wenn die Kinder unerlaubt Songs aus dem Internet laden, aber der Anschluss auf die Eltern angemeldet ist?
Aktuell hatte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 28 O 889/08) zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen anderer verantwortlich ist. Hintergrund ist oftmals das Downloaden von Musik, Filmen, Hörbüchern, PC-Spielen oder anderer Software.
In manchen Fällen hat derjenige, auf den der DSL-Anschluss angemeldet keine Ahnung von den Filesharing-Aktivitäten, z.B. wenn Familienmitglieder oder andere den Anschluss mit nutzen. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, ob der Anschlussinhaber die Abmahnkosten und den Schadensersatz zahlen muss. Zu dem Kern dieser ganzen Problematik, der sogenannten Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers, hat das OLG Köln leider wenig gesagt, da die Abgemahnte nicht genau sagen konnte, welche anderen Personen den Anschluss noch genutzt haben konnten.
Der rechtliche Schutz von Websites als Datenbanken
Posted on 13. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Der Schutz von Inhalten auf Websites ist abhängig von der Art des Inhalts. Zum einen kann ein Schutz bestehen, wenn der Inhalt auf einer Website eine sogenannte geistige Schöpfungshöhe erreicht (z.B.: Foto, Gedichte, Software, etc.).
In diesem Beitrag soll es aber um den Schutz von Sammlungen von Beiträgen, Daten und Informationen gehen, also nicht um den Schutz von Fotos, Musik oder anderen Werken, die online zu Verfügung gestellt werden.
Websites und der Inhalt als Datenbanken können über zwei Wege geschützt werden: Zum einen, wenn die Daten und deren Zusammenstellung eine kreative Arbeit darstellt (1.) oder wenn die Daten aufgrund ihres Umfangs einen wirtschaftlichen Wert hat (2.).
Unerlaubter Veröffentlichung eines Fotos im Internet – was tun?
Posted on 16. Jul, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Wird ein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann ist bei den verletzten Rechten zu trennen zwischen den Rechten des Fotografen und den Rechten der abgebildeten Person.
Rechtsstellung des Fotografen
Der Fotograf wird durch das Urheberrecht geschützt. In der Regel wird der Fotograf Urheber sein, jedenfalls aber Lichtbildner (§ 72 UrhG).
Dabei kommt es nicht auf den künstlerischen Wert des Fotos an. Ob nun Vati seine Garage fotografiert oder Künstler X nach einer fünfstündigen Ausleuchtung ein hochwertiges Bild fertigt, ist dem Urheberrecht egal.
Wird ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht, dann ist sein Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) verletzt und er hat Ansprüche gegen den Verbreiter.
Haftung für Links
Posted on 25. Mrz, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Urheberrechtsverletzungen findet man im Internet an jeder Ecke. Was passiert aber, wenn man auf eine Seite verlinkt, auf der das Urheberrecht verletzt wird, z.B. weil dort z.B. ein geschützter Text wiedergegeben wird.
Klar ist, dass derjenige, der geschütztes Material auf der eigenen Seite veröffentlicht und damit zum Abruf bereit hält, rechtswidrig handelt.
Eine Haftung für denjenigen, der lediglich einen Link auf diese Seite setzt, scheidet dagegen in bestimmten Fällen aus. Zwar werden durch die bloße Platzierung des Links keine urheberrechtlichen Verwertungsrechte betroffen. Die eigentliche Rechtsverletzung begehen im Urheberrecht die Nutzer (die den urheberrechtlich geschützten Inhalt nutzen bzw. vervielfältigen) sowie gegebenenfalls die Content- und die Host-Provider.


