Abmahnung wegen Spam bei Twitter
Posted on 21. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung bei Twitter vor. Der Hintergrund ist die Versendung einer sog. Direct Message auf Twitter. Eine Direct Message, oder kurz DM, ermöglicht es direkt zwischen den Teilnehmern Nachrichten auszutauschen, ohne dass diese Nachricht für alle sichtbar ist. Je nach Einstellungen des Users wird eineĀ automatische eMailĀ als Benachrichtigung versendet, wenn ein User eine DM erhält.
Nun hat sich ein User, der von einem anderen ungefragt eine DM mit werbendem Inhalt erhalten hat, im Wege einer Abmahnung gewehrt. Dort heißt es unter anderem:
Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen
Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.
Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:
16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens
Twitter und die juristischen Gefahren für Unternehmen
Posted on 04. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Wettbewerbsrecht
Viele twitternden Unternehmen ignorieren die rechtlichen Konsequenzen, die diese Form des Marketings in sich birgt. Aufgrund der Vielzahl von fehlerhaften Twitterauftritten ist daher mit einer neuen Abmahnwelle zu rechnen.
Es fängt schon mit der fehlerhaften Ansicht an, dass viele Twitterer annehmen, ihre Twitteraccounts werden ausschließlich privat genutzt. Berichtet jemand nur aus seinem Privatleben, ist der Fall klar. Liegt jedoch eine Mischung zwischen privaten und geschäftlichen Tweets vor, dann haftet man für alle Tweets dieses Accounts so, als ob alle geschäftlich wären.


