Der einmalige Download eines Musikalbums ist keine Rechtsverletzung “in gewerblichem Ausmaß” im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG
Posted on 15. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Das Landgericht Kiel (Beschluss vom 02.09.2009 – Az. 2 O 221/09) hat beschlossen, dass die Verbreitung eines Musikalbums in einer Tauschbörse für sich genommen nicht das Merkmal eines gewerblichen Ausmaßes (§ 101 Abs. 1 S. 2 UrhG) erfüllt.
Hintergrund: Soweit die Musikindustrie gegen die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Liedern in Musiktauschbörsen (P2P) vorgeht, wird zwischen den Abmahnenden und den Abgemahnten stets gestritten, ob die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß angenommen hat oder nicht. Denn nicht zuletzt bei der Frage gewerblich ja oder nein richtet sich die Höhe der Abmahngebühren.
Hier die interessanten Passagen des Urteils:
Haftung des Anschlussinhabers bei Abmahnungen wegen Musikdownloads
Posted on 22. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Urheberrecht
Wer haftet zum Beispiel, wenn die Kinder unerlaubt Songs aus dem Internet laden, aber der Anschluss auf die Eltern angemeldet ist?
Aktuell hatte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 28 O 889/08) zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen anderer verantwortlich ist. Hintergrund ist oftmals das Downloaden von Musik, Filmen, Hörbüchern, PC-Spielen oder anderer Software.
In manchen Fällen hat derjenige, auf den der DSL-Anschluss angemeldet keine Ahnung von den Filesharing-Aktivitäten, z.B. wenn Familienmitglieder oder andere den Anschluss mit nutzen. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, ob der Anschlussinhaber die Abmahnkosten und den Schadensersatz zahlen muss. Zu dem Kern dieser ganzen Problematik, der sogenannten Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers, hat das OLG Köln leider wenig gesagt, da die Abgemahnte nicht genau sagen konnte, welche anderen Personen den Anschluss noch genutzt haben konnten.
Filesharing am Arbeitsplatz: Haftet der Arbeitgeber bei Abmahnungen?
Posted on 16. Mai, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Das Szenario sieht wie folgt aus: Ein Unternehmen erhält eine Abmahnung, da von dem Anschluss des Unternehmens aus Filesharing (P2P) betrieben wurde.
Nun stellt sich die Frage, wer für den Rechtsverstoß haftbar gemacht werden kann. Vom Grundsatz her ist der Inhaber des Anschlusses, also das Unternehmen, haftbar für Rechtsverstöße, die über diesen Anschluss begangen werden. Denn das Unternehmen schafft mit der Bereitstellung der Internetnutzung für die Arbeiter eine Risikoquelle, die das Unternehmen als Anschlussinhaber überwachen muss.


