Pfändung einer Web-Domain
Posted on 28. Mai, 2009 by Sebastian Dramburg in Domainrecht
Hat der eine Person oder ein Unternehmen einen Zahlungstitel (z.B. durch ein Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) gegen einen Schuldner, so kann die Forderung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden.
Bei der Pfändung einer Forderung denkt man zunächst an die klassischen Weg: Kontopfändung oder der Verwertung von gepfändeten Gegenständen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Internet-Domain zu pfänden. Rechtlich betrachtet, stellt eine Domain zwar kein anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 I ZPO dar, allerdings können die Ansprüche des Schuldners aus dem Vertragsverhältnis mit der DENIC gepfändet werden.


