Zur Rechtmäßigkeit von heimlichen Videoaufnahmen

Posted on 24. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung, Urheberrecht

Soweit jemand eine Einwilligung erteilt, wenn Filmaufnahmen gemacht werden, ist dieses Anfertigen von Videoaufnahmen rechtlich zulässig. Zur Veröffentlichung dieser Aufnahme muss die gefilmte Person der Veröffentlichung noch zustimmen (§ 23 Absatz 1 KUG). Problematisch wird es, wenn heimlich angefertigte Videoaufnahmen veröffentlicht werden.

Der Fall: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 188/09) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis ging. Die Videoaufnahmen wurden ohne Erlaubnis des Arztes von einem Rundfunkunternehmen durchgeführt worden. Dabei ging es um eine Reportage über Doping am Arbeitsplatz. Die Videoaufnahme wurde heimlich bei einem Beratungsgespräch gefertigt. Zwar hat das Rundfunktunternehmen erklärt, dass es keine Aufnahmen veröffentlichen werde, in denen der Arzt zu erkennen sei. Dennoch verlangte der Arzt eine gerichtlich durchgesetzte Unterlassung der Fertigung von heimlichen Ton- und Filmaufnahmen.

Unerlaubter Veröffentlichung eines Fotos im Internet – was tun?

Posted on 16. Jul, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht

Wird ein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann ist bei den verletzten Rechten zu trennen zwischen den Rechten des Fotografen und den Rechten der abgebildeten Person.

Rechtsstellung des Fotografen

Der Fotograf wird durch das Urheberrecht geschützt. In der Regel wird der Fotograf Urheber sein, jedenfalls aber Lichtbildner (§ 72 UrhG).

Dabei kommt es nicht auf den künstlerischen Wert des Fotos an. Ob nun Vati seine Garage fotografiert oder Künstler X nach einer fünfstündigen Ausleuchtung ein hochwertiges Bild fertigt, ist dem Urheberrecht egal.

Wird ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht, dann ist sein Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) verletzt und er hat Ansprüche gegen den Verbreiter.

Unerlaubte Namensnennung im Internet

Posted on 16. Mrz, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung

Wird der Name einer Person im Internet genannt, so kann dies eine Beeinträchtigung ihres Namensrechts darstellen. So kann z.B. durch den unbefugten Gebrauch eines fremden Namens oder Namensbestandteils ein Zusammenhang zwischen dem Namensträger und einer fremden Einrichtungen oder eines Produktes eine Rechtsverletzung darstellen.

Viele Namensrechtsverletzungen im Internet entstehen durch die Registrierung von Domains. Denn bereits die Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name stellt eine Namensanmaßung dar.

Aber auch die Nennung von Personen in Internetforen oder sonstigen Texten im Internet kann das Namensrecht oder das Persönlichkeitsrecht verletzen.