Lieferzeitangaben: “in der Regel” ist nicht gleich “circa”
Posted on 25. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Blog, Handel im Internet
Bei dem Handel im Internet – gleich ob in einem Webshop oder bei eBay – ist Vorsicht geboten, bei der Angabe der Lieferzeiten. Nach überwiegender Ansicht besteht eine Pflicht des Verkäufers, die Dauer der Lieferzeit anzugeben.
Der Verkäufer kann aber oft nicht auf den Tag genau sagen, wann die Lieferung erfolgt. Wird hier ein konkreter Zeitpunkt benannt, dann kommt der Verkäufer schnell in Lieferverzug, wenn das konkrete Datum doch nicht eingehalten werden kann.
Lieferzeitangaben in AGB von Internetshops
Posted on 16. Nov, 2009 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Vertragsrecht
Betreiber eines Onlineshops über eine Internetseite oder einen eBay-Shop regeln in ihren AGB die Umstände der Lieferung und der Verfügbarkeit der Waren. Hier ist jedoch – wie üblich bei AGB und Widerrufsbelehrung im Internet – auf eine richtige Formulierung zu achten, da sonst im schlimmsten Fall Abmahnungen durch Konkurrenten drohen.
Vom Grundsatz her wird davon ausgegangen, dass der Händler auch im Internethandel unverzüglich liefern kann. Kann er das nicht, dann muss genau angegeben werden, wann und wie er liefern kann. Die entsprechenden aufklärenden Hinweise müssen den Kunden genau darüber informieren, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.


