Besonderheiten bei einem Web-Design-Vertrag
Posted on 15. Jun, 2009 by Sebastian Dramburg in Vertragsrecht
Juristisch gesehen handelt es sich bei Website-Erstellungsverträgen um Werkverträge. Da eine Website aber kein herzustellender Kleiderschrank ist, sind vertragliche Regelungen zu empfehlen, um die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts an die moderne Materie anzupassen.
- Es sollte vom Kunden ein sog. Lastenheft erstellt werden. Diese enthält die enthält die Spezifikationen der sachlichen und funktionellen Anforderungen, die der Kunde an die Website stellt. Bei kleineren Projekten ist ein Lastenheft nicht immer erforderlich.
- Wichtiger hingegen ist das Pflichtenheft. Dies regelt die technische Umsetzung sachlichen und funktionellen Kundenanforderungen und gibt die genauen Leistungen wieder, die der Webdesigner zu erbringen hat. Die Erstellung des Pflichtenheftes sollte nicht vernachlässigt werden, denn es legt den vertraglich geschuldeten Erfolg fest.


