Schädigende Kritik in Internetforen gegen Unternehmen, Produkte oder Personen
Posted on 16. Jan, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Wettbewerbsrecht
Die Anonymität des Internets macht es möglich, dass einige sich zu falschen und schädigenden Äußerungen hinreißen lassen. Richtet sich ein derartiger Beitrag gegen ein Unternehmen bzw. ein Produkt oder eine Privatperson dann geht es darum, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über die von ihr betriebene Einrichtung möglichst schnell zu verhinderten.
Ein Foren-Betreiber muss die entsprechenden Beiträge löschen, wenn die Aussagen eine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren Tatsache oder abwertenden Meinungsäußerungen beinhalten. Die Unterscheidung zwischen unwahren Tatsachen auf der einen, und abwertenden Meinungsäußerungen auf der anderen Seite, ist nicht immer eindeutig. Die Unterscheidung ist aber erforderlich um festzustellen, ob die Äußerung unter Umständen geduldet werden muss und welche Rechtsgrundlage anwendbar ist.


