“Urteil der Woche” in der Financial Times Deutschland

Posted on 22. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung

Bereits an dieser Stelle habe ich über das Urteil des Landgerichts Berlin zur Haftung für fremde RSS-Feeds berichtet.

Nun habe ich diese Entscheidung nochmals etwas ausführlicher in der Financial Times Deutschland besprochen. Der Artikel ist hier abrufbar.

Haftung für fremde Feeds

Posted on 25. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung

Über RSS-Feeds oder Atom-Feeds besteht die Möglichkeit fremde Nachrichten oder Beiträge auf der eigenen Webseite einzubauen. Die Feeds werden Themenbezogen abonniert und können aus News-Tickern oder fremden Blogbeiträgen bestehen. Dadurch werden fremde Inhalte auf der eigenen Seite eingebunden, was eine inhaltliche Ergänzung der eigenen Beiträge darstellt.

Aus rechtlicher Sicht ist das Einbinden fremder Feeds allerdings mit Vorsicht zu genießen. Das Problem besteht darin, dass man beim Einbinden des Newsfeeds auf der eigenen Seite nicht weiß, welche Inhalte dort morgen verbreitet werden.

Nutzungsbedingungen für Web-Communities

Posted on 11. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung, Vertragsrecht

Bei vielen Webseiten bieten die Möglichkeiten, dass die Besucher der Seite dort Inhalte erstellen können (sog. Online-Communities). Das klassische Beispiel ist hier ein Internetforum. Viele weitere Varianten existieren im Netz, wie z.B. Rezeptsammlungen, Bewertungsportale, Kleinanzeigen, etc.

Die Nutzung der Seite ist für die Besucher oft mit einer Registrierung verbunden. Dabei schließen Webseitenbetreiber und Nutzer einen Vertrag. In diesem Zusammenhang sollte der Webseitenbetreiber sogenannte Nutzungsbedingungen vereinbaren. Diese regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Usern und Betreibern der Webseite und bieten den Webseitenbetreibern auch mehr Handlungsmöglichkeiten.

So ist unter anderem die Regelung folgender Punkte wichtig:

Rechtsverstöße auf der Webseite: Die Haftung des Admin-C

Posted on 29. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Auch für ausländische Unternehmen ist eine Internetpräsenz auf einer de-Domain gängige Praxis. Wenn diese Unternehmen jedoch keine Niederlassung in Deutschland haben, dann benötigen Sie einen sogenannten „administrativen Ansprechpartner“, der in Deutschland sitzt. Dieser „administrative Ansprechpartner, kurz Admin-C, ist erforderlich, da die DENIC sonst die Registrierung einer Domain für das ausländische Unternehmen zurück weist.

▶ Der Fall: Ein Admin-C wurde in Anspruch genommen, da die Domain ein Markenrecht eines anderen Unternehmens verletzt hat. Dieses Unternehmen argumentierte, dass der Admin-C, hier ein Rechtsanwalt, als Störer für die Markenverletzung verantwortlich sei.

Haftung des Anschlussinhabers bei Abmahnungen wegen Musikdownloads

Posted on 22. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Urheberrecht

Wer haftet zum Beispiel, wenn die Kinder unerlaubt Songs aus dem Internet laden, aber der Anschluss auf die Eltern angemeldet ist?

Aktuell hatte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 28 O 889/08) zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen anderer verantwortlich ist. Hintergrund ist oftmals das Downloaden von Musik, Filmen, Hörbüchern, PC-Spielen oder anderer Software.

In manchen Fällen hat derjenige, auf den der DSL-Anschluss angemeldet keine Ahnung von den Filesharing-Aktivitäten, z.B. wenn Familienmitglieder oder andere den Anschluss mit nutzen. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, ob der Anschlussinhaber die Abmahnkosten und den Schadensersatz zahlen muss. Zu dem Kern dieser ganzen Problematik, der sogenannten Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers, hat das OLG Köln leider wenig gesagt, da die Abgemahnte nicht genau sagen konnte, welche anderen Personen den Anschluss noch genutzt haben konnten.

Twitter und die juristischen Gefahren für Unternehmen

Posted on 04. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Wettbewerbsrecht

Viele twitternden Unternehmen ignorieren die rechtlichen Konsequenzen, die diese Form des Marketings in sich birgt. Aufgrund der Vielzahl von fehlerhaften Twitterauftritten ist daher mit einer neuen Abmahnwelle zu rechnen.

Es fängt schon mit der fehlerhaften Ansicht an, dass viele Twitterer annehmen, ihre Twitteraccounts werden ausschließlich privat genutzt. Berichtet jemand nur aus seinem Privatleben, ist der Fall klar. Liegt jedoch eine Mischung zwischen privaten und geschäftlichen Tweets vor, dann haftet man für alle Tweets dieses Accounts so, als ob alle geschäftlich wären.

Was bringen Disclaimer in eMails und Webseiten?

Posted on 22. Dez, 2009 by Sebastian Dramburg in Haftung, Vertragsrecht

Bereits Anfang des Jahres habe ich in einem kurzen Beitrag geschrieben, dass Disclaimer in eMails bestenfalls eine Hinweiswirkung haben aber zumindest im Deutschen Recht nicht die Auswirkung haben, die sich die Verwender dieser Disclaimer erhoffen.

In einem ausführlicheren Beitrag hat der Anwaltskollege Thomas Schwenke auf dem Webportal t3n.de nun weitere Disclaimer untersucht und deren Wirkung mit anschaulichen Beispielen untersucht. Ergebnis: Fast alle Disclaimer sind nutzlos und manche sogar schädlich.

Haftung für Links

Posted on 25. Mrz, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht

Urheberrechtsverletzungen findet man im Internet an jeder Ecke. Was passiert aber, wenn man auf eine Seite verlinkt, auf der das Urheberrecht verletzt wird, z.B. weil dort z.B. ein geschützter Text wiedergegeben wird.

Klar ist, dass derjenige, der geschütztes Material auf der eigenen Seite veröffentlicht und damit zum Abruf bereit hält, rechtswidrig handelt.

Eine Haftung für denjenigen, der lediglich einen Link auf diese Seite setzt, scheidet dagegen in bestimmten Fällen aus. Zwar werden durch die bloße Platzierung des Links keine urheberrechtlichen Verwertungsrechte betroffen. Die eigentliche Rechtsverletzung begehen im Urheberrecht die Nutzer (die den urheberrechtlich geschützten Inhalt nutzen bzw. vervielfältigen) sowie gegebenenfalls die Content- und die Host-Provider.

Unerlaubte Namensnennung im Internet

Posted on 16. Mrz, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung

Wird der Name einer Person im Internet genannt, so kann dies eine Beeinträchtigung ihres Namensrechts darstellen. So kann z.B. durch den unbefugten Gebrauch eines fremden Namens oder Namensbestandteils ein Zusammenhang zwischen dem Namensträger und einer fremden Einrichtungen oder eines Produktes eine Rechtsverletzung darstellen.

Viele Namensrechtsverletzungen im Internet entstehen durch die Registrierung von Domains. Denn bereits die Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name stellt eine Namensanmaßung dar.

Aber auch die Nennung von Personen in Internetforen oder sonstigen Texten im Internet kann das Namensrecht oder das Persönlichkeitsrecht verletzen.