Zur Rechtmäßigkeit von heimlichen Videoaufnahmen
Posted on 24. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung, Urheberrecht
Soweit jemand eine Einwilligung erteilt, wenn Filmaufnahmen gemacht werden, ist dieses Anfertigen von Videoaufnahmen rechtlich zulässig. Zur Veröffentlichung dieser Aufnahme muss die gefilmte Person der Veröffentlichung noch zustimmen (§ 23 Absatz 1 KUG). Problematisch wird es, wenn heimlich angefertigte Videoaufnahmen veröffentlicht werden.
▶ Der Fall: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 188/09) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis ging. Die Videoaufnahmen wurden ohne Erlaubnis des Arztes von einem Rundfunkunternehmen durchgeführt worden. Dabei ging es um eine Reportage über Doping am Arbeitsplatz. Die Videoaufnahme wurde heimlich bei einem Beratungsgespräch gefertigt. Zwar hat das Rundfunktunternehmen erklärt, dass es keine Aufnahmen veröffentlichen werde, in denen der Arzt zu erkennen sei. Dennoch verlangte der Arzt eine gerichtlich durchgesetzte Unterlassung der Fertigung von heimlichen Ton- und Filmaufnahmen.
Die Panoramafreiheit
Posted on 26. Mrz, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Interessen an einem sogenannten Geisteswerk (Skulptur, Foto, etc.). Dieser Schutz geht vom Grundsatz her soweit, dass auch Werke, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Skulptur auf einem Platz) davor geschützt sind, bildlich wiedergeben zu dürfen (z.B. ein Foto von der Skulptur zu machen).
Dieser strenge Schutzgedanke wird aber durch § 59 Urhebergesetz eingeschränkt. Ohne diese Regelung wäre insbesondere das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit kaum möglich. Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind. So ist z.B. ein Gebäude, das hinter einer hohen Hecke steht, nicht öffentlich einsehbar und ein Foto davon würde das Urheberrecht verletzen.
Der Arbeitsplatz und das Recht am eigenen Bild
Posted on 04. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Allgemein, Arbeitsrecht, Urheberrecht
Im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis tauchen immer wieder Fragen auf, die im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild stehen. Es geht oftmals um die Frage, was der Arbeitgeber darf, wenn es um die Veröffentlichung des eigenen Fotos im Zusammenhang mit der Arbeit geht. Folgende zwei Fragen sind relevant:


