Rechtsverstöße auf der Webseite: Die Haftung des Admin-C

Posted on 29. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Auch für ausländische Unternehmen ist eine Internetpräsenz auf einer de-Domain gängige Praxis. Wenn diese Unternehmen jedoch keine Niederlassung in Deutschland haben, dann benötigen Sie einen sogenannten „administrativen Ansprechpartner“, der in Deutschland sitzt. Dieser „administrative Ansprechpartner, kurz Admin-C, ist erforderlich, da die DENIC sonst die Registrierung einer Domain für das ausländische Unternehmen zurück weist.

▶ Der Fall: Ein Admin-C wurde in Anspruch genommen, da die Domain ein Markenrecht eines anderen Unternehmens verletzt hat. Dieses Unternehmen argumentierte, dass der Admin-C, hier ein Rechtsanwalt, als Störer für die Markenverletzung verantwortlich sei.

Die Verwendung des eigenen Firmennamen in einer fremden Domain

Posted on 20. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Ein Unternehmensname (z.B. „XY GmbH“, „ABC GbR“) unterliegt als sog. Unternehmenskennzeichen einem gewissen rechtlichen Schutz. So kann das Markenrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung des Firmennamens durch Dritte verbieten. Aber auch das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 12 BGB) enthält einen Schutz für Firmennamen. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss v. 02.03.2010 – 5 W 17/10) zu entscheiden, wann die Verwendung eines fremden Namens rechtsmissbräuchlich ist.

▶ Der Fall: Ein Unternehmen hatte sich gegen die Verwendung des eigenen Firmennamens als Domainbezeichnung durch einen Dritten gewehrt, der die Domain www.xy-gmbh.beispiel.com verwendet hatte. Der Firmenname wurde auch im Titel und im Metatag einer anderen Domain geführt.

Domain-Grabbing: stadtwerke-uetersen.de

Posted on 03. Mrz, 2010 by Sebastian Dramburg in Blog, Domainrecht

Das OLG Hamburg hatte einen Domainstreit zu entscheiden (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 3 U 43/09).

Der Fall: Der Kläger begehrte die Löschung der Domain stadtwerke-uetersen.de. Die Besonderheit war hier, dass sich das klagende Unternehmen auf sein Namensrecht berief, welches erst nach der Registrierung der Domain entstanden war.

Das Urteil: Das Gericht war der Ansicht, dass ein Fall von Domain-Grabbing gegeben war: Der beklagte Domaininhaber konnte nicht belegen, dass er die Domain gewerblich nutzte. Die Tatsache, dass der Beklagte Gebäude von Uetersen auf der Seite zeigte, erachtete das Gericht nicht als Argument gegen die finanziellen Interessen, die der Beklagte an der Domain hatte, indem er diese nur registrierte, um sie später zu verkaufen. Erschwerend kam hinzu, dass der Beklagte die Domain erst nutze, als klar wurde, dass die Stadtwerke hier in Verhandlungen getreten sind.

Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen

Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.

Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:

16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens

Pfändung einer Web-Domain

Posted on 28. Mai, 2009 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Hat der eine Person oder ein Unternehmen einen Zahlungstitel (z.B. durch ein Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) gegen einen Schuldner, so kann die Forderung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden.

Bei der Pfändung einer Forderung denkt man zunächst an die klassischen Weg: Kontopfändung oder der Verwertung von gepfändeten Gegenständen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Internet-Domain zu pfänden. Rechtlich betrachtet, stellt eine Domain zwar kein anderes Vermögensrecht im Sinne von § 857 I ZPO dar, allerdings können die Ansprüche des Schuldners aus dem Vertragsverhältnis mit der DENIC gepfändet werden.