Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen

Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.

Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:

16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens

Der Dispute-Eintrag bei DENIC und seine Löschung

Posted on 29. Mai, 2009 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Gibt es Streitigkeiten um einen Domainnamen ist in bestimmten Konstellationen ein Dispute-Eintrag eine Option. Der Dispute wird von einem Dritten bei der DENIC Eingetragen, wenn dieser glaubhaft macht, dass ihm Rechte an der Domain zustehen. Die Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung sind auf der Internetseite der DENIC zu finden.

Der Zweck des Dispute-Eintrages ist es zu verhindern, dass die Domain auf einen anderen übergeht oder anderweitige Veränderungen eintreten, die den Anspruch eines Dritten an der Domain torpedieren könnten. Das heißt, wenn sich der Domaininhaber und ein Dritter wegen der Rechte an der Domain streiten, dann bezweckt der Dispute, dass bis die Auseinandersetzung zwischen Inhaber und Dritten geklärt ist, kein Domainwechsel statt finden kann. Der Dritte kann sich also seinen Rang an der Domain absichern lassen.

Pfändung einer Web-Domain

Posted on 28. Mai, 2009 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Hat der eine Person oder ein Unternehmen einen Zahlungstitel (z.B. durch ein Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) gegen einen Schuldner, so kann die Forderung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden.

Bei der Pfändung einer Forderung denkt man zunächst an die klassischen Weg: Kontopfändung oder der Verwertung von gepfändeten Gegenständen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Internet-Domain zu pfänden. Rechtlich betrachtet, stellt eine Domain zwar kein anderes Vermögensrecht im Sinne von ยง 857 I ZPO dar, allerdings können die Ansprüche des Schuldners aus dem Vertragsverhältnis mit der DENIC gepfändet werden.