Haftung für Links
Posted on 25. Mrz, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Urheberrechtsverletzungen findet man im Internet an jeder Ecke. Was passiert aber, wenn man auf eine Seite verlinkt, auf der das Urheberrecht verletzt wird, z.B. weil dort z.B. ein geschützter Text wiedergegeben wird.
Klar ist, dass derjenige, der geschütztes Material auf der eigenen Seite veröffentlicht und damit zum Abruf bereit hält, rechtswidrig handelt.
Eine Haftung für denjenigen, der lediglich einen Link auf diese Seite setzt, scheidet dagegen in bestimmten Fällen aus. Zwar werden durch die bloße Platzierung des Links keine urheberrechtlichen Verwertungsrechte betroffen. Die eigentliche Rechtsverletzung begehen im Urheberrecht die Nutzer (die den urheberrechtlich geschützten Inhalt nutzen bzw. vervielfältigen) sowie gegebenenfalls die Content- und die Host-Provider.


