Unerlaubter Veröffentlichung eines Fotos im Internet – was tun?
Posted on 16. Jul, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Wird ein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann ist bei den verletzten Rechten zu trennen zwischen den Rechten des Fotografen und den Rechten der abgebildeten Person.
Rechtsstellung des Fotografen
Der Fotograf wird durch das Urheberrecht geschützt. In der Regel wird der Fotograf Urheber sein, jedenfalls aber Lichtbildner (§ 72 UrhG).
Dabei kommt es nicht auf den künstlerischen Wert des Fotos an. Ob nun Vati seine Garage fotografiert oder Künstler X nach einer fünfstündigen Ausleuchtung ein hochwertiges Bild fertigt, ist dem Urheberrecht egal.
Wird ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht, dann ist sein Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) verletzt und er hat Ansprüche gegen den Verbreiter.


