Der Dispute-Eintrag bei DENIC und seine Löschung

Posted on 29. Mai, 2009 by Sebastian Dramburg in Domainrecht

Gibt es Streitigkeiten um einen Domainnamen ist in bestimmten Konstellationen ein Dispute-Eintrag eine Option. Der Dispute wird von einem Dritten bei der DENIC Eingetragen, wenn dieser glaubhaft macht, dass ihm Rechte an der Domain zustehen. Die Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung sind auf der Internetseite der DENIC zu finden.

Der Zweck des Dispute-Eintrages ist es zu verhindern, dass die Domain auf einen anderen übergeht oder anderweitige Veränderungen eintreten, die den Anspruch eines Dritten an der Domain torpedieren könnten. Das heißt, wenn sich der Domaininhaber und ein Dritter wegen der Rechte an der Domain streiten, dann bezweckt der Dispute, dass bis die Auseinandersetzung zwischen Inhaber und Dritten geklärt ist, kein Domainwechsel statt finden kann. Der Dritte kann sich also seinen Rang an der Domain absichern lassen.