Veraltetes Impressum ist ein Abmahngrund
Posted on 09. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Für die meisten Webseiten bestehen konkrete Informationspflichten; das sogenannte Impressum. Die dort zu machenden Angaben hängen von der Rechtsforum und/oder dem Beruf des Anbieters ab und folgen aus § 5 TMG und § 55 RStV.
▶ Der Fall: Nun hat das Landgericht Leipzig (Az. 01 HK 0 3939/09) entschieden, dass ein Impressum stets auf dem aktuellsten Stand gebracht werden muss. Für die Richter gilt eine Impressums-Angabe bereits dann als veraltet, wenn dort eine alte Anschrift oder ein bereits nicht mehr im Unternehmen befindlicher Geschäftsführer aufgeführt ist.
Haftungsfalle „Tell -a-Friend“-Funktion
Posted on 01. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Wettbewerbsrecht
In Online-Shops und auf anderen Seiten wird oft eine sogenannte „Tell-a-Friend“-Funktion angeboten. Damit kann ein Besucher auf dieser Seite die eMail-Adresse eines Dritten auf der Seite eingeben, worauf hin der Dritte eine eMail erhält und auf die Webseite aufmerksam gemacht wird.
Diese Funktion stellt für Webseitenbetreiber aber ein Haftungsrisiko dar, denn die eMail, die durch diese Funktion an den Dritten versendet wird, ist oft als Spam einzustufen. Als Folge haftet der Webseitenbetreiber als Versender dieser unerlaubten Werbung.
Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?
Posted on 26. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Viele Abmahnungen im Internet haben einen wettbewerbsrechtlichen Hintergrund. Es geht – einfach gesagt – darum, dass z.B. ein Internethändler aufgrund einer Regelung in seinen AGB oder aufgrund einer irreführenden Werbeaussage einen Wettbewerbsvorteil hat.
Nun kann ein Internethändler seinen Konkurrenten im Wege einer Abmahnung auffordern, sein Angebot rechtmäßig zu gestalten und den Wettbewerbsverstoß einzustellen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer derartigen Abmahnung ist daher ein Wettbewerbsverhältnis. Nach Rechtsprechung der Gerichte liegt ein solches Wettbewerbsverhältnis vor, „wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann“. So ist klar, dass zwei Webshops die Computerhardware verkaufen gegenseitig Mitbewerber sind. Aber es gibt viele Fälle, bei denen es nicht auf den ersten Blick klar ist, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.
Abmahnung wegen Spam bei Twitter
Posted on 21. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung bei Twitter vor. Der Hintergrund ist die Versendung einer sog. Direct Message auf Twitter. Eine Direct Message, oder kurz DM, ermöglicht es direkt zwischen den Teilnehmern Nachrichten auszutauschen, ohne dass diese Nachricht für alle sichtbar ist. Je nach Einstellungen des Users wird eine automatische eMail als Benachrichtigung versendet, wenn ein User eine DM erhält.
Nun hat sich ein User, der von einem anderen ungefragt eine DM mit werbendem Inhalt erhalten hat, im Wege einer Abmahnung gewehrt. Dort heißt es unter anderem:
Onlinehandel: Die Gefahr mehrerer Abmahnungen in Folge
Posted on 14. Apr, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Das OLG Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit eine zweite Abmahnung nach einer bereits erfolgten Abmahnung rechtmäßig ist (Urteil vom 21.01.2010 – Az. 4 U 168/09). Das Urteil ist insbesondere für den e-Commerce interessant, da es deutlich macht, wie wichtig ein rechtssicherer Onlineauftritt ist.
▶ Der Fall: Ein Mitbewerber hat einen Konkurrenten wegen seines Internetauftritt aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes angemahnt. Der Abgemahnte hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, die auf diesen abgemahnten Wettbewerbsverstoß bezogen war.
Abmahnungen bei Amazon
Posted on 08. Mrz, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Blog, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Neben eBay können auch bei Amazon Waren über das Internet verkaufen. Auch viele gewerbliche Händler haben amazon.de als Plattform für sich entdeckt. Dadurch besteht wie bei eBay aber hier für die Verkäufer die Gefahr, Abmahnungen zu kassieren.
Die Gefahren lauern auch bei Amazon bei Verstößen gegen die Informationspflichten des Händlers, Widerrufsbelehrung, AGB, Händlerinformationen sowie gegen die Preisangabeverordnung.
Das Problem wird für die Verkäufer dadurch verstärkt, dass Amazon die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erschwert. So besteht z.B. nicht die Möglichkeit bei den Verkaufspreisen „inkl. MwSt.“ anzufügen. Auch die Einbeziehung von AGB und Impressum wird beschränkt. Aufgrund dieser Hürden werden viele Abmahnungen gegen Amazon-Händler versandt.
Als unfreiwilliger Unternehmer bei eBay
Posted on 26. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Handel im Internet, Wettbewerbsrecht
Wer bei eBay unterwegs ist, sollte klar sein, dass zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern unterschieden wird. Den gewerblichen Händler treffen vielerlei Rechtspflichten, die er erfüllen muss, wenn er sich der Gefahr von Abmahnungen nicht aussetzen will. So müssen gewerbliche Verkäufer das Widerrufsrecht beachten und eine entsprechende Belehrung mitteilen. Es bestehen Pflichten bei der Gewährleistung von Neuwaren, sowie Pflichten aus dem Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Rundum: Gewerbliche Verkäufer sind einem erheblich erhöhten Abmahnrisiko ausgesetzt, als Verkäufer, die nur privat handeln.
Der einmalige Download eines Musikalbums ist keine Rechtsverletzung “in gewerblichem Ausmaß” im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG
Posted on 15. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Das Landgericht Kiel (Beschluss vom 02.09.2009 – Az. 2 O 221/09) hat beschlossen, dass die Verbreitung eines Musikalbums in einer Tauschbörse für sich genommen nicht das Merkmal eines gewerblichen Ausmaßes (§ 101 Abs. 1 S. 2 UrhG) erfüllt.
Hintergrund: Soweit die Musikindustrie gegen die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Liedern in Musiktauschbörsen (P2P) vorgeht, wird zwischen den Abmahnenden und den Abgemahnten stets gestritten, ob die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß angenommen hat oder nicht. Denn nicht zuletzt bei der Frage gewerblich ja oder nein richtet sich die Höhe der Abmahngebühren.
Hier die interessanten Passagen des Urteils:
Verfassungsbeschwerde gegen die Deckelung von Abmahnkosten (§ 97a UrhG) unzulässig
Posted on 12. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Das Bundesverfassungsgesetz sollte entscheiden, ob § 97 a UrhG gegen die Verfassung verstößt. Nun hat das Gericht beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da keine Annahmegründe vorliegen die ein solches Verfahren voraussetze, § 93a Abs. 2 BVerfGG (BVerfG, 1 BvR 2062/09 vom 20.1.2010).
▶ Hintergrund: § 97a Absatz 2 Urhebergesetz deckelt die Kosten bei einer Abmahnung durch einen Anwalt wegen Urheberrechtsverletzungen auf 100,00 €. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine erstmalige Abmahnung eines einfach gelagerten Falles handelt und nur eine unerheblichen Rechtsverletzung Gegenstand der Urheberrechtsverletzung ist, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs liegt.
Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen
Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.
Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:
16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens


