Das Urhebergesetz (UrhG) schützt das Recht des Werkschöpfers, also des Urhebers, an seinen Werken oder an Geschmacksmustern. Das Werk ist die Umsetzung einer Idee und besteht aus Inhalt und innerer und äußerer Form.

Der Schutz von Urheberrechten, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist der Kern dieses Rechtsgebietes. Als Rechtsanwalt in diesem Bereich erwirke ich einstweilige Verfügungen oder führe Prozesse. Zur Vermeidung von Prozessen und späteren Auseinandersetzungen erstelle und prüfe ich Lizenzverträge.

Folgende anwaltliche Tätigkeiten gehören in den Bereich des Urheberrechts:

▶ Schutz von Urheberrechten (Abmahnungen und einstweilige Verfügungen)
Filesharing (Tauschbörsen-Abmahnungen)
▶ Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
▶ Lizenzverträge
▶ Rechteverwaltung