Soweit im Fragen bei Ihnen offen bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

1. Kostet die erste Kontaktaufnahme etwas?
2. Was muss bei einer ersten Anfrage beachtet werden?
3. Ist ein persönlicher Besprechungstermin immer erforderlich?
4. Wird ein Vorschuss verlangt?
5. Wie kann die Beauftragung beschleunigt werden?
6. Was ist, wenn ich nicht in Berlin wohne, oder das Unternehmenssitz nicht in Berlin ist?
7. Welche Kosten kommen auf mich zu, bzw. was kostet ein Gerichtsverfahren?

▶ 1. Kostet die erste Kontaktaufnahme etwas?
Nein. Schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine Einschätzung über die Kosten und das weitere Vorgehen. Dies ist für Sie kostenfrei und erst dann entscheiden Sie über den Auftrag. Denken Sie also nicht, dass die erste Kontaktaufnahme bereits mit Kosten für Sie verbunden ist.
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▶ 2. Was muss bei einer ersten Anfrage beachtet werden?
Damit ich Ihnen eine Einschätzung zu dem Umfang sowie den zu erwartenden Kosten geben kann, brauche ich alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Fall.  Nur wenn Ihre Informationen vollständig sind, kann ich alle Aspekte berücksichtigen und Ihnen eine Einschätzung über den Aufwand geben.
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▶ 3. Ist ein persönlicher Besprechungstermin immer erforderlich?
Nein. Durch die Möglichkeit, Unterlagen als Scan per eMail zu schicken oder zu faxen ist ein Besprechungstermin nicht immer erforderlich. Abhängig von dem Rechtsgebiet und dem Umfang Ihres Anliegens lässt sich Vieles ohne einen Termin regeln. Dies spart vor allem Zeit. Von daher ist es nicht ungewöhnlich, dass ich einen Großteil meiner Mandanten nur per Telefon und eMail “kenne”. Umfangreichere Angelegenheiten können natürlich eine Besprechung oftmals erforderlich machen. Dafür bieten sich dann entweder die Kanzleiräume oder Ihr Unternehmenssitz an.
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▶ 4. Wird ein Vorschuss verlangt?
Dies ist abhängig von dem Umfang Ihrer Angelegenheit und den zu erwartenden Kosten. Ein Vorschuss ist durchaus üblich und wird oft vereinbart.
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▶ 5. Wie kann die Beauftragung beschleunigt werden?
Oftmals sind für die Bearbeitung einer Angelegenheit und zur Einschätzung über die Kosten bereits bestehende Unterlagen erforderlich. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Falles, wenn Sie mir bei Ihrer Anfrage bereits die wesentliche Unterlagen schicken (Brief, Fax, eMail-Scan). Falls Sie mich nicht beauftragen, werde ich Ihre Unterlagen selbstverständlich vernichten und Ihre Anfrage vertraulich behandeln – dazu bin ich verpflichtet.
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▶ 6. Was ist, wenn ich nicht in Berlin wohne, oder das Unternehmenssitz nicht in Berlin ist?
Keineswegs alle meine Mandanten kommen aus dem Großraum Berlin. In Zeiten von eMail, Fax, Scan und Telefon ist eine anwaltliche Beratung nicht mehr an einen bestimmten Standort gebunden. Da ich in regelmäßigen Abständen bundesweit unterwegs bin, ist es auch nicht ungewöhnlich, zu einer Besprechung oder einem Vortrag zu Ihrem Unternehmenssitz anzureisen. Aus diesem Grund vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor allen Gerichten außerhalb Berlins. Jedenfalls sollte eine örtliche Entfernung kein Grund sein, von einer ersten Kontaktaufnahme abzusehen.
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▶ 7. Welche Kosten kommen auf mich zu, bzw. was kostet ein Gerichtsverfahren?
Selbstverständlich wollen Sie wissen, was die Beratung und die spätere Interessenvertretung kosten wird. Denn davon hängt oftmals ab, welches Vorgehen sinnvoll ist. Je nach Strategie gebe ich Ihnen soweit möglich eine Schätzung der Gesamtkosten.
Im Wesentlichen lässt sich das anwaltliche Honorar in zwei Bereiche teilen. Bei außergerichtlicher Beratung (Vertragsgestaltung, Prüfung rechtlicher Fragen, etc.), vereinbare ich mit meinen Mandanten im Interesse der Gebührentransparenz oftmals ein pauschales Honorar, welches sich nach dem Aufwand, aber auch nach dem Haftungsrisiko bemisst. Dies geht natürlich nur in einem gewissen Rahmen, also vor allem dann, wenn der Aufwand einer solchen Tätigkeit im Voraus abschätzbar ist. Sonst erfolgt eine Abrechnung auf Zeitbasis, die stets als Option neben dem Pauschalhonorar steht.
Wenn ich gerichtlich für Sie tätig werde, oder Sie außergerichtlich gegenüber Ihrer Gegenseite vertrete, gelten die gesetzlich festgelegten Gebühren. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst Anlagen festgelegt. Selbstverständlich kläre ich Sie auch über die zu erwartenden Kosten bei den gesetzlichen Gebühren auf.
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