Nutzungsbedingungen für Web-Communities
Posted on 11. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung, Vertragsrecht
Bei vielen Webseiten bieten die Möglichkeiten, dass die Besucher der Seite dort Inhalte erstellen können (sog. Online-Communities). Das klassische Beispiel ist hier ein Internetforum. Viele weitere Varianten existieren im Netz, wie z.B. Rezeptsammlungen, Bewertungsportale, Kleinanzeigen, etc.
Die Nutzung der Seite ist für die Besucher oft mit einer Registrierung verbunden. Dabei schließen Webseitenbetreiber und Nutzer einen Vertrag. In diesem Zusammenhang sollte der Webseitenbetreiber sogenannte Nutzungsbedingungen vereinbaren. Diese regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Usern und Betreibern der Webseite und bieten den Webseitenbetreibern auch mehr Handlungsmöglichkeiten.
So ist unter anderem die Regelung folgender Punkte wichtig:
Zwangs-Accounts bei PC-Spielen rechtmäßig
Posted on 22. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Vertragsrecht
Der BGH hat es als zulässig erachtet, dass ein Computerspiel aufgrund einer Registrierung dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden wird (Urteil vom 18. Februar 2010 – I ZR 178/08).
Beim Kauf von eBooks, Computerprogrammen und Online-Musik werden diese oftmals dauerhaft an den Käufer gebunden. So wird beispielsweise ein PC-Spiel, das auf Multiplayer ausgerichtet ist, im Rahmen einer Registrierung dauerhaft mit einem Account verknüpft. Als Folge davon, kann der Käufer das Spiel später nicht weiter verkaufen oder verschenken, wie es z.B. bei einer Film-DVD der Fall ist.
BGH zur Widerrufsbelehrungen für Onlineshops
Posted on 11. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Allgemein, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht
Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln, die in einem eBay-Shop verwendet wurden, für unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 219/08). Der Grund dafür ist, dass der BGH der Ansicht ist, dass die Klauseln gegen Transparenzgebot verstoßen und Kunden unangemessen benachteiligen.
Konkret hat der BGH folgende Klausel für unwirksam erklärt:
Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
Urteil zu Abo-Fallen im Internet (Download von Freeware)
Posted on 01. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in AGB, Allgemein, Haftung, Vertragsrecht
Seit einiger Zeit wird versucht, durch sogenannte Abo-Fallen im Internetunrechtmäßig Geld einzufordern. Auf den Internetseiten wird Software zum Download angeboten, wobei ahnungslose User hier ihre Daten angeben und somit angeblich ein Abo abschließen. Bei der Software handelt es sich aber um Programme, die ansonsten kostenfrei im Internet herunter geladen werden kann. Irgendwo auf den Seiten der Abo-Fallen Betreiber findet sich dann im Kleingedruckten ein Hinweis auf die entstehenden Kosten, die je nach Seite bei etwa 90 € pro Jahr liegen.
Nun hat das Landgericht Mannheim entschieden, dass in derartigen Konstellationen kein Vertrag und schon gar kein kostenpflichtiges Abo zustande kommt. Das Urteil hat sich auf die Plattform “openload.de” bezogen.
Was bringen Disclaimer in eMails und Webseiten?
Posted on 22. Dez, 2009 by Sebastian Dramburg in Haftung, Vertragsrecht
Bereits Anfang des Jahres habe ich in einem kurzen Beitrag geschrieben, dass Disclaimer in eMails bestenfalls eine Hinweiswirkung haben aber zumindest im Deutschen Recht nicht die Auswirkung haben, die sich die Verwender dieser Disclaimer erhoffen.
In einem ausführlicheren Beitrag hat der Anwaltskollege Thomas Schwenke auf dem Webportal t3n.de nun weitere Disclaimer untersucht und deren Wirkung mit anschaulichen Beispielen untersucht. Ergebnis: Fast alle Disclaimer sind nutzlos und manche sogar schädlich.
Lieferzeitangaben in AGB von Internetshops
Posted on 16. Nov, 2009 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Vertragsrecht
Betreiber eines Onlineshops über eine Internetseite oder einen eBay-Shop regeln in ihren AGB die Umstände der Lieferung und der Verfügbarkeit der Waren. Hier ist jedoch – wie üblich bei AGB und Widerrufsbelehrung im Internet – auf eine richtige Formulierung zu achten, da sonst im schlimmsten Fall Abmahnungen durch Konkurrenten drohen.
Vom Grundsatz her wird davon ausgegangen, dass der Händler auch im Internethandel unverzüglich liefern kann. Kann er das nicht, dann muss genau angegeben werden, wann und wie er liefern kann. Die entsprechenden aufklärenden Hinweise müssen den Kunden genau darüber informieren, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.
Warum verschiedene AGB-Versionen für eBay und Onlineshops wichtig sind
Posted on 28. Okt, 2009 by Sebastian Dramburg in AGB, Abmahnung, Vertragsrecht
Viele Onlinhändler haben sowohl einen Internetshop als auch einen eBay-Shop. Nur weil beide Shops im Internet betrieben werden, heißt dies aber nicht, dass Onlinehändler auf beiden Plattformen dieselben AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden sollten.
Nutzt man beispielsweise seine AGB des Internetshops auch für den eBay-Shop kann dies zu Abmahnungen von Konkurrenten führen. Der Grund dafür ist folgender: Bei eBay kommt der Vertrag zwischen dem Händler und dem Kunden nach einem festen Ablauf zusammen. Außerdem sind die Angebote, die der Händler bei eBay einstellt, verbindlich. Anders kann dies beim Onlineshop geregelt sein.
Die modifizierte Unterlassungserklärung
Posted on 20. Jul, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Markenrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht
Erhält jemand eine Abmahnung, dann wird diese Person regelmäßig aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das abgemahnte Verhalten (z.B. Urheberrechtsverletzung bei P2P, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etc.) in der Zukunft zu unterlassen.
Häufig wird die Unterlassungserklärung dann noch dahingehend ergänzt, dass sich der Abgemahnte verpflichten soll, die anwaltlichen Kosten der Abmahnung zu übernehmen.
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann sollte natürlich auch nicht die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ist die Rechtsverletzung aber tatsächlich gegeben, dann liegt die Abgabe der Unterlassungserklärung nahe.
Hier steckt der Abgemahnte jetzt in einer Zwickmühle:
Besonderheiten bei einem Web-Design-Vertrag
Posted on 15. Jun, 2009 by Sebastian Dramburg in Vertragsrecht
Juristisch gesehen handelt es sich bei Website-Erstellungsverträgen um Werkverträge. Da eine Website aber kein herzustellender Kleiderschrank ist, sind vertragliche Regelungen zu empfehlen, um die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts an die moderne Materie anzupassen.
- Es sollte vom Kunden ein sog. Lastenheft erstellt werden. Diese enthält die enthält die Spezifikationen der sachlichen und funktionellen Anforderungen, die der Kunde an die Website stellt. Bei kleineren Projekten ist ein Lastenheft nicht immer erforderlich.
- Wichtiger hingegen ist das Pflichtenheft. Dies regelt die technische Umsetzung sachlichen und funktionellen Kundenanforderungen und gibt die genauen Leistungen wieder, die der Webdesigner zu erbringen hat. Die Erstellung des Pflichtenheftes sollte nicht vernachlässigt werden, denn es legt den vertraglich geschuldeten Erfolg fest.


