Zur Rechtmäßigkeit von heimlichen Videoaufnahmen
Posted on 24. Jun, 2010 by Sebastian Dramburg in Haftung, Urheberrecht
Soweit jemand eine Einwilligung erteilt, wenn Filmaufnahmen gemacht werden, ist dieses Anfertigen von Videoaufnahmen rechtlich zulässig. Zur Veröffentlichung dieser Aufnahme muss die gefilmte Person der Veröffentlichung noch zustimmen (§ 23 Absatz 1 KUG). Problematisch wird es, wenn heimlich angefertigte Videoaufnahmen veröffentlicht werden.
▶ Der Fall: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 188/09) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis ging. Die Videoaufnahmen wurden ohne Erlaubnis des Arztes von einem Rundfunkunternehmen durchgeführt worden. Dabei ging es um eine Reportage über Doping am Arbeitsplatz. Die Videoaufnahme wurde heimlich bei einem Beratungsgespräch gefertigt. Zwar hat das Rundfunktunternehmen erklärt, dass es keine Aufnahmen veröffentlichen werde, in denen der Arzt zu erkennen sei. Dennoch verlangte der Arzt eine gerichtlich durchgesetzte Unterlassung der Fertigung von heimlichen Ton- und Filmaufnahmen.
Nachträgliche Vergütung im Urheberrecht – Der Bestsellerparagraf
Posted on 20. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Das Urheberrecht enthält eine Besonderheit, wenn es um die Vergütung des Urhebers für die Einräumung eines Nutzungsrechts geht.
▶ Das Szenario: Ein Drehbuchautor liefert vereinbarungsgemäß seinen Auftrag ab und räumt einem Fernsehsender bzw. einer Filmproduktion die Nutzungsrechte an dem Drehbuch ein. Dafür erhält der Autor eine vertraglich vereinbarte Vergütung. In der Folge wird der Film/die Serie ein großer Erfolg und wird unter Umständen sogar mehrfach wiederholt. Hier steht die Vergütung des Autors in einem Missverhältnis zu dem späteren Erfolg des Werkes.
▶ Lösung: Über § 32a Urhebergesetz steht dem Urheber eine „weitere Beteiligung“ an den Erträgen aus dem Werk zu:
Plagiate und das Urheberrecht – Wenn der eigene Text auf einer fremden Webseite auftaucht
Posted on 17. Mai, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Copy & Paste ist eine vielgeschätzte Handhabe im Internet. Texte sind schnell kopiert und landen dann nicht selten für die weitere Verwendung in einem Dokument oder sogar der fremden Webseite.
Hier kann der Urheber des Textes oftmals tätig werden, wenn die Verwendung des Textes ohne Erlaubnis geschieht und sich der Verwender damit brüstet selbst Urheber zu sein.
Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Text vom Urheberrecht geschützt ist. Nach § § 2 Abs. 1 Nr. 1 Urhebergesetz sind auch sog. Sprachwerke geschützt, soweit sie entweder aufgrund der Darstellungsform (z.B. Versform) oder aufgrund des Inhaltes eine persönliche geistige Schöpfung beinhalten.
Die Panoramafreiheit
Posted on 26. Mrz, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Interessen an einem sogenannten Geisteswerk (Skulptur, Foto, etc.). Dieser Schutz geht vom Grundsatz her soweit, dass auch Werke, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Skulptur auf einem Platz) davor geschützt sind, bildlich wiedergeben zu dürfen (z.B. ein Foto von der Skulptur zu machen).
Dieser strenge Schutzgedanke wird aber durch § 59 Urhebergesetz eingeschränkt. Ohne diese Regelung wäre insbesondere das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit kaum möglich. Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind. So ist z.B. ein Gebäude, das hinter einer hohen Hecke steht, nicht öffentlich einsehbar und ein Foto davon würde das Urheberrecht verletzen.
Internetverbot für wiederholte Urheberrechtsverletzungen?
Posted on 17. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Beim Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) verhandeln die USA, Kanada, die EU, Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate über ein gemeinsames Abkommen, mit dem Ziel Produktpiraterie zu bekämpfen.
Bei diesen Verhandlungen, die auch Urheberrechtsverletzungen im Internet (z.B. rechtswidriges Filesharing) zum Gegenstand haben, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Bekannt ist insoweit nur, dass in Bezug auf rechtswidrige Internetaktivitäten die Anbieter von Internetzugängen (Internet Service Provider) verstärkt in Verantwortung genommen werden sollen. Dies würde dann soweit gehen, dass die Internet Service Provider für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden als Störer haftbar gemacht werden können. Dieser Haftung könnten sich die Provider nach dem ACTA-Entwurf nur entziehen, wenn sie den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen und ihnen nach dem sogenannten Three Strikes-Prinzip den Internetzugang sperren.
Der einmalige Download eines Musikalbums ist keine Rechtsverletzung “in gewerblichem Ausmaß” im Sinne des § 101 Abs. 1 und 2 UrhG
Posted on 15. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Das Landgericht Kiel (Beschluss vom 02.09.2009 – Az. 2 O 221/09) hat beschlossen, dass die Verbreitung eines Musikalbums in einer Tauschbörse für sich genommen nicht das Merkmal eines gewerblichen Ausmaßes (§ 101 Abs. 1 S. 2 UrhG) erfüllt.
Hintergrund: Soweit die Musikindustrie gegen die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Liedern in Musiktauschbörsen (P2P) vorgeht, wird zwischen den Abmahnenden und den Abgemahnten stets gestritten, ob die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß angenommen hat oder nicht. Denn nicht zuletzt bei der Frage gewerblich ja oder nein richtet sich die Höhe der Abmahngebühren.
Hier die interessanten Passagen des Urteils:
Verfassungsbeschwerde gegen die Deckelung von Abmahnkosten (§ 97a UrhG) unzulässig
Posted on 12. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Urheberrecht
Das Bundesverfassungsgesetz sollte entscheiden, ob § 97 a UrhG gegen die Verfassung verstößt. Nun hat das Gericht beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da keine Annahmegründe vorliegen die ein solches Verfahren voraussetze, § 93a Abs. 2 BVerfGG (BVerfG, 1 BvR 2062/09 vom 20.1.2010).
▶ Hintergrund: § 97a Absatz 2 Urhebergesetz deckelt die Kosten bei einer Abmahnung durch einen Anwalt wegen Urheberrechtsverletzungen auf 100,00 €. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine erstmalige Abmahnung eines einfach gelagerten Falles handelt und nur eine unerheblichen Rechtsverletzung Gegenstand der Urheberrechtsverletzung ist, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs liegt.
Der Arbeitsplatz und das Recht am eigenen Bild
Posted on 04. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Allgemein, Arbeitsrecht, Urheberrecht
Im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis tauchen immer wieder Fragen auf, die im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild stehen. Es geht oftmals um die Frage, was der Arbeitgeber darf, wenn es um die Veröffentlichung des eigenen Fotos im Zusammenhang mit der Arbeit geht. Folgende zwei Fragen sind relevant:
Haftung des Anschlussinhabers bei Abmahnungen wegen Musikdownloads
Posted on 22. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Haftung, Urheberrecht
Wer haftet zum Beispiel, wenn die Kinder unerlaubt Songs aus dem Internet laden, aber der Anschluss auf die Eltern angemeldet ist?
Aktuell hatte das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 28 O 889/08) zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen anderer verantwortlich ist. Hintergrund ist oftmals das Downloaden von Musik, Filmen, Hörbüchern, PC-Spielen oder anderer Software.
In manchen Fällen hat derjenige, auf den der DSL-Anschluss angemeldet keine Ahnung von den Filesharing-Aktivitäten, z.B. wenn Familienmitglieder oder andere den Anschluss mit nutzen. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, ob der Anschlussinhaber die Abmahnkosten und den Schadensersatz zahlen muss. Zu dem Kern dieser ganzen Problematik, der sogenannten Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers, hat das OLG Köln leider wenig gesagt, da die Abgemahnte nicht genau sagen konnte, welche anderen Personen den Anschluss noch genutzt haben konnten.
Der rechtliche Schutz von Websites als Datenbanken
Posted on 13. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Urheberrecht
Der Schutz von Inhalten auf Websites ist abhängig von der Art des Inhalts. Zum einen kann ein Schutz bestehen, wenn der Inhalt auf einer Website eine sogenannte geistige Schöpfungshöhe erreicht (z.B.: Foto, Gedichte, Software, etc.).
In diesem Beitrag soll es aber um den Schutz von Sammlungen von Beiträgen, Daten und Informationen gehen, also nicht um den Schutz von Fotos, Musik oder anderen Werken, die online zu Verfügung gestellt werden.
Websites und der Inhalt als Datenbanken können über zwei Wege geschützt werden: Zum einen, wenn die Daten und deren Zusammenstellung eine kreative Arbeit darstellt (1.) oder wenn die Daten aufgrund ihres Umfangs einen wirtschaftlichen Wert hat (2.).


