Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen

Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.

Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:

16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens

1×1 des Markenrechts

Posted on 07. Dez, 2009 by Sebastian Dramburg in Markenrecht

Auf gründerszene.de habe ich zusammen mit dem Kollegen Thomas Schwenke eine Einführung ins Markenrecht zusammen gestellt. In der Kürze ist wirklich nur eine Oberflächliche Beleuchtung des Themas möglich, aber unter Umständen lassen sich so einige Fragen vorab klären.

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Posted on 20. Jul, 2009 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Markenrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht

Erhält jemand eine Abmahnung, dann wird diese Person regelmäßig aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das abgemahnte Verhalten (z.B. Urheberrechtsverletzung bei P2P, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etc.) in der Zukunft zu unterlassen.

Häufig wird die Unterlassungserklärung dann noch dahingehend ergänzt, dass sich der Abgemahnte verpflichten soll, die anwaltlichen Kosten der Abmahnung zu übernehmen.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann sollte natürlich auch nicht die Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ist die Rechtsverletzung aber tatsächlich gegeben, dann liegt die Abgabe der Unterlassungserklärung nahe.

Hier steckt der Abgemahnte jetzt in einer Zwickmühle: