Namentliche Nennung von Personen im Internet
Posted on 27. Jan, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Datenschutz
Das Landgericht München (35 O 9639/09) hatte zu entscheiden, ob die namentliche Nennung einer Sozialarbeiterin im Internet rechtmäßig ist. Das Gericht hat entschieden, dass die Nennung, die im Rahmen einer Streitigkeit über das Sorgerecht erfolgte, unzulässig war. Dem sorgerechtlich betroffenen Elternteil ist es nicht erlaubt, Texte oder Presseberichte unter Namensnennung der zuständigen Funktionsträger ins Internet zu stellen. Das betroffene Elternteil hatte argumentiert, dass die Veröffentlichung von der Meinungsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sei. Dazu hat das Gericht ausgeführt:


