Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen
Posted on 09. Feb, 2010 by Sebastian Dramburg in Abmahnung, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING & Co.
Zu dieser Problematik habe ich mit dem Kollegen Thomas Schwenke einen Beitrag auf dem Internetportal t3n.de von yeebase veröffentlicht:
16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens
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